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Allgemeine Geschäftsbedingungen - Vocamba

 

  1. Allgemeine Grundlagen/Geltungsbereich

    1. Vocamba vermittelt Aufträge für Sprachaufnahmen zwischen Auftraggebern und Sprechern. Somit gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowohl für Rechtsgeschäfte zwischen Auftraggeber und Sprecher, Sprecher und Vocamba als auch Auftraggeber und Vocamba.
    2. Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen Auftraggeber, Sprecher und Vocamba gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz: AGB). Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültige Fassung. Vocamba schließt Verträge grundsätzlich nur auf Grundlage der nachstehenden Bedingungen ab. Auftraggeber und Sprecher anerkennen ausdrücklich, diese AGB rechtsverbindlich zur Kenntnis genommen zu haben, sodass diese Vertragsinhalt geworden sind. Das gilt auch für den Fall, dass Auftraggeber oder Sprecher auf ihre eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verweisen.
    3. Diese AGB gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, daher auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird. 
    4. Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder des Sprechers sind nicht Vertragsinhalt, es sei denn, diese werden von den betreffenden Parteien ausdrücklich schriftlich anerkannt. 
    5. Gendergerechte Sprache: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen absatzweise abwechselnd die sprachlich weibliche und die männliche Form verwendet (z.B. Auftraggeberin / Auftraggeber). Der Inhalt bezieht sich in jedem Fall und ohne Wertung gleichermaßen auf alle Geschlechteridentitäten.
  2. Umfang der Leistung

    1. Die Sprecherin erbringt gegenüber der Auftraggeberin Sprecherinnen-Dienstleistungen [das umfasst insbesondere Einsprechen, Aufnehmen, Editieren und Ausliefern von Texten der Auftraggeberin], Projektmanagement sowie die Planung und Durchführung professioneller Sprachaufnahmen.
    2. Die Sprecherin verpflichtet sich, alle übertragenen Tätigkeiten nach bestem Wissen und den allgemeinen Regeln für professionelle Sprecherinnen und nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit durchzuführen. Die Sprecherin schuldet jedoch keinen Erfolg. Sie ist nicht verantwortlich dafür, dass ihre Dienstleistung den von der Auftraggeberin gewünschten Zweck erfüllt. Dafür ist die Auftraggeberin selbst verantwortlich.
    3. Die Auftraggeberin verpflichtet sich, der Sprecherin zusammen mit der Übermittlung des Ausgangstextes unmittelbar bei Auftragserteilung mitzuteilen, wofür die Sprachaufnahme verwendet wird, bzw. ob sie
      1. zu rein privaten Zwecken dient.
      2. im geschäftlichen Rahmen verwendet wird.
      3. der Veröffentlichung als Werbung dient – dazu zählen insbesondere aber nicht ausschließlich Radio, TV, Kino, Point of Sale, Web, Social Media und alle werblichen Verwendungen, die mit Kosten für die Verbreitung verbunden sind, unabhängig vom zu Grunde liegenden Medium.
    4. Die Auftraggeberin darf die Sprachaufnahme nur zu dem von ihm angegebenen Zweck verwenden. Für den Fall, dass die Auftraggeberin die Sprachaufnahme für einen anderen als den vereinbarten Zweck verwenden möchte, verpflichtet sie sich ausdrücklich, dies im Einzelfall direkt mit der Sprecherin abzuklären und den daraus entstehenden Aufschlag auf die Auftragssumme vor der entsprechenden Verwendung abzugelten.
    5. Die Auftraggeberin darf die Sprachaufnahme nicht weiterveräußern, verleihen, oder verschenken.
    6. Sprachaufnahmen sind von der Sprecherin, sofern nicht anders vereinbart, in üblicher elektronischer Form (mp3/wav/flac) nach dem aktuellen Stand der Technik digital zu liefern.
    7. Für die Sprecherin und für Vocamba besteht keine Verpflichtung, Texte, Aufnahmen oder Notizen nach Durchführung des Auftrages aufzubewahren, zu speichern, zu archivieren oder zu lagern.
    8. Sofern die Auftraggeberin die Verwendung einer bestimmten Technologie oder eines bestimmten Formats wünscht, muss sie dies mit der Sprecherin jedenfalls bis zur Auftragsvergabe abklären und im Rahmen des Auftrags bekannt geben.
    9. Die inhaltliche und sprachliche Richtigkeit des Ausgangstextes fällt ausschließlich in die Verantwortung der Auftraggeberin und wird weder von Vocamba noch von der Sprecherin einer Prüfung unterzogen.
    10. Die inhaltliche Verantwortung für den Text liegt ausschließlich bei der Auftraggeberin. Damit schließen Vocamba und die Sprecherin ausdrücklich jede Haftung für den Inhalt aus - insbesondere, aber nicht ausschließlich, für strafrechtlich relevante oder die Persönlichkeitsrechte betreffende Texte.
    11. Vocamba und die Sprecherin haben das Recht, jederzeit und ohne Angabe von Gründen Aufträge abzulehnen. Das betrifft insbesondere, aber nicht ausschließlich, Aufträge mit politischen, religiösen und weltanschaulichen Inhalten.
  3. Preise, Nebenbedingungen zur Rechnungslegung

    1. Der Preis für die jeweiligen Sprachaufnahme errechnet sich durch das Vocamba-Tarifmodell, basierend auf dem Grundpreis des Sprechers, der Textlänge und den gewählten Optionen.
    2. Der errechnete Preis ist individuell für jede Kombination aus Textlänge und gewählten Optionen direkt bei der Auftragsvergabe ersichtlich.
    3. Sofern nicht anders vereinbart, werden Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge direkt durch den Sprecher zu angemessenen Preisen in Rechnung gestellt.
    4. Vocamba erfasst als Vermittler die erstellten Aufträge und wickelt für den Sprecher die Erfassung der Auftraggeberdaten, Zahlung und Rechnungslegung ab. Im Rahmen des Auftrags sind Auftraggeber und Sprecher direkte Vertragspartner, sie arbeiten nicht für Vocamba. Zum Zweck einer einheitlichen Rechnungslegung fungiert Vocamba als Zahlungsempfänger aller Aufträge.
    5. Vocamba erfasst alle Aufträge und Zahlungen und ordnet sie dem jeweiligen Sprecher zu. Zum Ende jedes Kalendermonats zahlt Vocamba die Summe der offenen Aufträge abzüglich der vereinbarten Provision an den Sprecher aus.
  4. Termine, Lieferung

    1. Der Liefertermin wird im Zuge der Auftragsvergabe zwischen der Auftraggeberin und der Sprecherin zu vereinbart. Der Liefertermin bildet einen wesentlichen Vertragsbestandteil des von der Sprecherin angenommenen Auftrages. Sollte der Liefertermin nicht eingehalten werden können, hat die Sprecherin der Auftraggeberin umgehend zu informieren und bekannt zu geben, bis zu welchem Termin die Dienstleistung erbracht wird.
    2. Voraussetzung für die Einhaltung des Liefertermins ist der rechtzeitige Eingang sämtlicher von der Auftraggeberin beizustellender Unterlagen im angegebenen Umfang (z. B. Ausgangstexte, Ausspracheanweisungen und alle erforderlichen Hintergrundinformationen). Erfüllt die Auftraggeberin ihre Verpflichtung zur Bereitstellung und Bezahlung nicht rechtzeitig, so verlängert sich die Lieferfrist entsprechend um den Zeitraum, um den der Sprecherin die erforderlichen Unterlagen zu spät zur Verfügung gestellt wurden. Im Einzelfall obliegt es der Sprecherin zu beurteilen, ob auch bei verspäteter Zurverfügungstellung von Unterlagen durch die Auftraggeberin der vereinbarte Liefertermin gehalten werden kann. Fallen dadurch Zuschläge für ursprünglich nicht beauftragte Expressarbeiten an, hat die Sprecherin die Auftraggeberin darüber umgehend zu informieren. Kann die Auftraggeberin nicht erreicht werden, gebühren diese Zuschläge dann, wenn sie zur Einhaltung des Liefertermins tunlich sind.
    3. Unterbleibt die Ausführung der vereinbarten Dienstleistung aus Gründen, die die Auftraggeberin zu vertreten hat, z. B. weil sie die Unterlagen der Sprecherin nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung stellt oder ihre Mitwirkungspflicht verletzt, steht der Sprecherin eine nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegende Stornogebühr in der Höhe von 50% des Auftragswertes zu. Eine Anrechnung dessen, was sich die Sprecherin infolge des Unterbleibens der Arbeit erspart oder sie durch anderweitige Verwendung erworben oder zu erwerben absichtlich versäumt hat, findet nicht statt (vgl. § 1168 ABGB).
    4. Die mit der Übermittlung der von der Auftraggeberin beizustellenden Unterlagen verbundenen Gefahren trägt die Auftraggeberin; die mit der Übermittlung der Dienstleistung verbundenen Gefahren trägt die Sprecherin.
  5. Höhere Gewalt

    1. Für den Fall der höheren Gewalt hat der Sprecher den Auftraggeber unverzüglich zu benachrichtigen. Höhere Gewalt berechtigt sowohl den Sprecher als auch den Auftraggeber, vom Vertrag zurückzutreten. Der Auftraggeber hat jedoch dem Sprecher Ersatz für bereits getätigten Aufwendungen bzw. Leistungen zu leisten.
    2. Als höhere Gewalt werden angesehen: Arbeitskonflikte, Kriegshandlungen, Bürgerkrieg, Eintritt unvorhersehbarer Ereignisse, die nachweislich die Möglichkeit des Sprechers, den Auftrag vereinbarungsgemäß zu erledigen, entscheidend beeinträchtigen und ähnliche Vorkommnisse.
  6. Geheimhaltung/Datenschutz

    1. Die Sprecherin verpflichtet sich zur Verschwiegenheit über alle ihm zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten der Auftraggeberin, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse.
    2. Die Sprecherin ist von ihrer Geheimhaltungsverpflichtung gegenüber Erfüllungsgehilfinnen, derer sie sich bedient, entbunden. Sie hat ihe Geheimhaltungsverpflichtung aber auf diese zu überbinden und haftet für deren Verstoß gegen die Geheimhaltungsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß.
    3. Die Geheimhaltung ist zeitlich auf 5 Jahre nach Abschluss des Auftrages beschränkt.
    4. Vocamba und die Sprecherin sind – sofern nicht anders vereinbart – berechtigt, die Auftraggeberin als Referenz zu nennen – insbesondere, aber nicht ausschließlich auf Websites und Social-Media-Plattformen.
    5. Vocamba und die Sprecherin sind berechtigt, ihnen übermittelte Daten oder sonst anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten und diese Daten auch nach dem Ende des Vertragsverhältnisses zu speichern, wenn diese Speicherung oder Verarbeitung zur Erfüllung des Auftrages oder von gesetzlichen Pflichten (z.B. Daten für die Rechnungslegung) nötig ist. Nach Ablauf dieser Frist werden die Daten gelöscht.
    6. Soweit es sich um Angaben der Auftraggeberin zur Kommunikation handelt (z. B. E-Mail-Adresse, Telefonnummer), stimmt die Auftraggeberin zu, dass diese Kontaktdaten verarbeitet und gespeichert werden dürfen und auch Nachrichten zu Werbezwecken im Sinne des § 107 TKG an ihn gesendet werden dürfen. Diese Einwilligung kann vom Auftraggeber jederzeit widerrufen werden.
    7. Die Auftraggeberin hat außerdem unter den Voraussetzungen der Bestimmungen des DSG das Recht, die Löschung ihrer Daten zu verlangen. Diesem Recht wird aber nur dann entsprochen, wenn Vocamba oder die Sprecherin keine rechtliche Pflicht zur Speicherung der personenbezogenen Daten trifft.
  7. Haftung für Mängel (Gewährleistung)

    1. Eventuelle Mängel müssen vom Auftraggeber in hinreichender Form schriftlich erläutert und nachgewiesen werden (Fehlerprotokoll). Dies hat innerhalb einer Woche nach Lieferung der Sprachaufnahme direkt an den Sprecher zu erfolgen.
    2. Zur Mängelbehebung bzw. -beseitigung hat der Auftraggeber dem Sprecher eine angemessene Frist und Gelegenheit zur Nachholung und Verbesserung seiner Leistung zu gewähren. Werden die Mängel innerhalb der angemessenen Frist vom Sprecher behoben, so hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf Preisminderung.
    3. Wenn der Sprecher die angemessene Nachfrist verstreichen lässt, ohne den Mangel zu beheben, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten (Wandlung) oder eine Herabsetzung der Vergütung (Preisminderung) verlangen. Bei geringfügigen Mängeln besteht jedoch kein Recht zum Vertragsrücktritt.
    4. Gewährleistungsansprüche berechtigen den Auftraggeber nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern nur eines angemessenen Teils des Rechnungsbetrages; in einem derartigen Fall verzichtet der Auftraggeber auch auf die Möglichkeit der Aufrechnung.
    5. Für die Aussprache von branchen- und firmenspezifischen, allgemein unbekannten oder unverständlichen Begriffen, die vom Auftraggeber bei Auftragserteilung nicht angegeben bzw. erklärt wurden, besteht keine Gewährleistung; gleiches gilt auch für die Aussprache von fremdsprachlichen Textteilen.
    6. Stilistische Verbesserungen bzw. Abstimmungen von spezifischen Terminologien (insbesondere von branchen-  bzw. firmeneigenen Termini) etc. gelten nicht als Ausführungsmangel.
    7. Für die richtige Wiedergabe von Namen und Eigenbezeichnungen übernimmt der Sprecher keinerlei Haftung. In solchen Fällen wird dem Auftraggeber empfohlen, die korrekte Aussprache bei Auftragserteilungen im Feld „Anmerkungen für den Sprecher“ anzugeben bzw. zu erklären.
    8. Zahlen, Uhrzeiten, Geldbeträge, Website-URLs, usw werden, wenn nicht anders vereinbart, auf die im allgemein übliche Weise ausgesprochen. Hierfür wird dem Auftraggeber ausdrücklich empfohlen, die gewünschte Aussprache bei Auftragserteilungen im Feld „Anmerkungen für den Sprecher“ anzugeben bzw. zu erklären. (Z. B. 1968 = „Tausendneunhundertachtundsechzig“ / „Neunzehnhundertachtundsechzig“ / „Neunzehnachtundsechzig“; vocamba.at/agb = „Vocamba AT Slash AGB“ / „Vocamba Punkt AT Schrägstrich AGB“).
  8. Schadenersatz

    1. Alle Schadenersatzansprüche gegen Vocamba oder die Sprecherin sind, sofern nicht gesetzlich anderes zwingend vorgeschrieben, mit der Höhe des Rechnungsbetrages (netto) begrenzt.
    2. Schadenersatzansprüche der Auftraggeberin sind innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber 12 Monate nach Abschluss des jeweiligen Auftrags gerichtlich geltend zu machen, anderenfalls ist die Geltendmachung ausgeschlossen. Eine Verlängerung der Zusammenarbeit verlängert diese Frist nicht. Die Auftraggeberin hat den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden der Sprecherin zurückzuführen ist.
  9. Eigentumsvorbehalt

    1. Sämtliche dem Auftraggeber überlassenen Aufnahmen im Zusammenhang mit dem Auftrag bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Sprechers. Zudem stehen sie unter dem Schutz der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.
    2. Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Texte bleiben - so nicht anders vereinbart - weiterhin Eigentum des Auftraggebers.
  10. Urheberrecht

    1. Die Sprecherin ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob der Auftraggeberin das Recht zusteht, die Ausgangstexte sprechen bzw. aufnehmen zu lassen. Die Auftraggeberin sichert ausdrücklich zu, dass sie über alle Rechte verfügt, die für die Ausführung des Auftrages erforderlich sind.
    2. Die Auftraggeberin ist verpflichtet, die Sprecherin gegenüber allen Ansprüchen, die von Dritten aus Verletzungen von Urheberrechten, Leistungsschutzrechten, sonstigen gewerblichen Schutzrechten oder Persönlichkeitsschutzrechten erhoben werden, schad- und klaglos zu halten. Dies gilt auch dann, wenn die Auftraggeberin die Aufnahme zu anderen als den angegebenen Zwecken verwendet.
  11. Zahlung

    1. Die Zahlung hat, sofern nichts anderes vereinbart wurde, bei Auftragserstellung und gleichzeitiger Rechnungslegung zu erfolgen.
    2. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in angemessener Höhe (8% über dem Basiszinssatz) sowie angemessene Mahnspesen in Anrechnung gebracht.
    3. Bei Nichteinhaltung der zwischen dem Auftraggeber und dem Sprecher vereinbarten Zahlungsbedingungen ist der Sprecher berechtigt, die Arbeit an sämtlichen bei ihm liegenden Aufträgen des Auftraggebers nach vorheriger Mitteilung so lange einzustellen, bis der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Durch die damit verbundene Einstellung der Arbeit erwachsen einerseits dem Auftraggeber keinerlei Rechtsansprüche, andererseits wird der Sprecher in seinen Rechten in keiner Weise präjudiziert.
  12. Salvatorische Klausel

    1. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen berührt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht.
    2. Sollte eine Klausel unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, verpflichten sich beide Parteien, diese durch eine rechtlich zulässige, wirksame und durchsetzbare Klausel zu ersetzen, die der wirtschaftlichen Intention der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt.
  13. Schriftform

    1. Sämtliche Änderungen, Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und sonstigen Vereinbarungen zwischen Vocamba, dem Auftraggeber und dem Sprecher bedürfen der Schriftform.
  14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

    1. Erfüllungsort für alle Vertragsverhältnisse, die diesen Geschäftsbedingungen unterliegen, ist der Geschäftssitz der Sprecherin.
    2. Zur Entscheidung aller aus diesem Vertragsverhältnis entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist das am Sitz der Sprecherin sachlich zuständige Gericht örtlich zuständig.
    3. Es gilt österreichisches Recht.

 

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